
Materielles Strafrecht
Im Herbstsemester befassen Sie sich mit materiellem Strafrecht (Allgemeiner Teil des Strafgesetzbuches) und dem Strafprozessrecht.
Lernziel
Wir vermitteln Ihnen das Grundwissen über das vorsätzliche Begehungs- und Unterlassungsdelikt (inkl. Versuch und Teilnahme) sowie das fahrlässige Begehungsdelikt. Dieses Grundwissen sollen Sie jeweils unmittelbar nach Behandlung an einem Beispielfall in den Gruppen einüben. Das Lernziel für das Strafprozessrecht besteht darin, Ihnen ausgewählte Grundstrukturen zu vermitteln und selektiv einige Problemfelder zu öffnen, mit denen die im Strafprozess besonders hart aufeinandertreffenden, gegensätzlichen Interessen beleuchtet werden können.