Darlehens- und Stipendienfonds
Der Fonds unterstützt alle immatrikulierte Studierende des Assessmentjahrs, sowie der Bachelor- und Masterstufe mit Stipendien und zinsgünstigen Darlehen. Damit soll verhindert werden, dass das Studium aufgrund finanzieller Engpässe verunmöglicht oder sogar abgebrochen werden muss. Als Kriterien für die Unterstützung gelten neben den individuellen finanziellen Umständen auch die persönliche Einstellung zu Leistungswille- und fähigkeit. Beiträge aus dem Darlehens- und Stipendienfonds werden in der Regel frühestens ab dem zweiten regulären Studiensemester seit der Erst- bzw. der Reimmatrikulation ausgerichtet. Anträge von Studierenden, die im ersten Semester immatrikuliert sind, nehmen wir auch entgegen - das Kriterium der finanziellen Bedürftigkeit wird besonders gründlich geprüft.
Für ausländische Studierende kann die Differenz zwischen normaler Semestergebühr der Stufe für Inländer und der Studiengebühr für Ausländer als Stipendium ausgerichtet werden.
Die Antragsformulare zur Einreichung des Gesuches eines Stipendium oder Darlehens stehen als Download in Compass, Rubrik "Anträge" zur Verfügung. Die Fristen für die Einreichung des Antragformulars inklusiv aller notwendigen Unterlagen sind jeweils:
• Herbstsemester: 1. Oktober
• Frühjahrsemester: 1. März
Bitte beachten Sie, dass neben dem Formular weitere Unterlagen zur Prüfung der finanziellen Bedürftigkeit angefordert werden. Sie benötigen also etwas Zeit, den Antrag zu vervollständigen.
Sobald alle notwendigen Unterlagen (gemäss Formular) vorhanden sind, kann das Gesuch bei der Fachstelle für Studienfinanzierung vorzugsweise per E-Mail oder per Post an genannte Adresse zugestellt werden. Sie können Ihren Antrag auch direkt in den Briefkasten des Gebäudes Bodanstrasse 1 (Gebäude 25 siehe Campusplan) einwerfen.
Die Fachstelle für Studienfinanzierung prüft nach Erhalt zuerst die Vollständigkeit der Unterlagen und kommt danach auf die Gesuchsteller zu, um in einem persönlichen Gespräch das Gesuch zu besprechen.
Darlehen als Notunterstützung: "Notdarlehen"
Für Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage (Bedürftigkeit) mit zeitlicher Dringlichkeit befinden, kann ein einmaliges Darlehen vergeben werden. Die finanzielle und familiäre Situation der Antragstellenden und deren Eltern ist, wie sonst auch, massgeblich ausschlaggebend. Das entsprechende Antragsformular zur Einreichung eines Unterstützungsgesuchs finden Sie im Studierendenportal Compass (Rubrik "Anträge"). Für weitere Fragen oder Details wenden Sie sich gerne an das Team der Fachstelle für Studienfinanzierung.
Sozial- und Kulturfonds SHSG
Der Sozial- und Kulturfonds der Studentenschaft der Universität St.Gallen dient der Förderung studentischer Initiativen und der Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden der Universität St. Gallen. Alle immatrikulierten Studierenden mit gültigem Studentenausweis sind antragsberechtigt.